AGB TNG - Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s) TNG - Dienstleistungen

1.Allgemeines Die Leistungen und Angebote von TNG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

2. Angebote und Vertragsschluß Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von TNG.

 

3. Preise Aus dem Stundenlohn für die Arbeitszeit ,dem Kubikmeterpreis für die Entsorgung von Müll ( evtl. Sondermüll ) und einer anschließenden Verrechnung von verwertbaren Gegenständen. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung.

 

4. Termin- und Leistungszeit Termine sowie Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schrift oder der Telefonischen form. Die Lieferung der Dienstleistung verlängert sich entsprechend der zeitlichen Verzögerung, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Termin- und Dienstleistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, auch im eigenen Betrieb, die TNG die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, schlechtes Wetter usw. - führen zur Aussetzung der Leistungsverpflichtung und der Terminvereinbarungen. Sie berechtigen TNG die Termine und Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferung der Dienstleistung oder wird TNG von ihrer Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber daraus keine Schadensansprüche ableiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich TNG nur berufen, wenn sie den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt. Kommt die Firma TNG in Termin oder Leistungsverzug, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Bereits erfolgte Teilleistungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen. Schadensansprüche werden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gewährleistet.

 

 5. Gewährleistung Die Firma TNG gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte Arbeit. Weist die Arbeit dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Vertragspartner verpflichtet, TNG diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Die Firma TNG ist in diesem Fall verpflichtet, diese Mängel zu beseitigen. Verstößt der Vertragspartner gegen die Anzeigepflicht, so sind andere Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Sofern der die Beseitigung der Beanstandungen oder Mängel nicht gelingt, kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung oder Stornierung des Vertrages verlangen. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

6. Zahlungsbedingungen Die Firma TNG gewährt gewerblichen Kunden ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Und verlangt von privaten Kunden ein Zahlungsziel von 10 Werktagen . Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Firma TNG über den Betrag verfügen kann.

 

7. Brenn-/Kaminholz

1.1Die Telefonische, elektronische bzw. schriftliche Bestellung ist, mit der Bekanntgabe der vollen Lieferanschrift - unabhängig von der Lieferzeit gültig.

 

1.2 Wir liefern  Brenn- / Kaminholz in RM (Raummeter), frei Haus (d. h. bis Bordsteinkante). Sollten Sie andere Wünsche äußern, gehen evtl. Schäden zu Ihren Lasten.

 

1.3 Die Lieferung erfolgt solange der Vorrat reicht.

 

1.4 Sie haben die Möglichkeit sich das Holz in Form und Größe anzusehen.

 

1.5 Bei telefonischen Bestellungen geben wir nach bestem Wissen und Gewissen, Daten über die Beschaffenheit und Größe des Holzes ab.

Somit ist eine Streitigkeit über diese Punkte des Holzes auszuschließen. 

 

1.6Bei willkürlicher Nichtabnahme berechnen wir die Fahrt und Personalkosten bzw. sonstige Aufwendungen.

 

2. Zahlungsbedingungen

 

2.1 Unsere Preise gelten für RM (Raummeter).

 

2.2 Barzahlung: Der Rechnungsbetrag ist bei der Lieferung in bar gegen Quittung zu zahlen. Der Fahrer ist empfangsberechtigt.

 

2.3 Rechnung: Eine Anlieferung gegen Rechnung erfolgt nur nach vorheriger Absprache und muss auf dem Beleg für den Fahrer zu ersehen sein.

 

2.4 Bei Anlieferung in Abwesenheit, wenn ohne Absprache geliefert wurde, liegt die Rechnung im Briefkasten. Datum und Uhrzeit der Lieferung werden vom Fahrer festgehalten. In diesen Fällen ist der Rechnungsbetrag umgehend zu überweisen.

Interesse an unseren Leistungen?

Gerne schaue ich bei Ihnen zu Hause vorbei und beraten Sie vor Ort. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

 

 06435 968590

 0170 9380577

 

 

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